Allgemeine Geschäftbedingungen
Online-Clubvertrag
1. Die Vereinbarung beginnt am gewählten Startdatum.
2. Die Vereinbarung wird auf Wunsch und Wahl des Kunden zunächst für eine Grundlaufzeit von 12 oder 24 Monaten geschlossen.
3. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen (ordentliche sowie außerordentliche) bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
4. Das monatliche Nutzungsentgelt wird jeweils am gewählten Buchungstag des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die jährliche Servicepauschale wird jeweils am Vereinbarungsdatum des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt für jede schriftliche Mahnung pauschale Mahngebühren wie folgt geltend zu machen:
Verzugskosten bei 1. nicht erfolgreichem Einzug = 16,00€ (5,00€ Mahnkosten + 5,00€ Kartensperrung + 6,00€ Rücklastschriftkosten)
Verzugskosten bei 2. nicht erfolgreichem Einzug = 11,00€ (5,00€ Mahnkosten + 6,00€ Rücklastschriftkosten)
5. Gerät der Kunde schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
6. Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Gerätes oder Termins. Das Unternehmen kann die Geräte gegen gleichwertige oder bessere Geräte austauschen.
7. Preisanpassungen können seitens des Unternehmens, nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen werden.
8. Das Studio ist berechtigt, die gesamte Verwaltung des Clubs und weiterer administrativer Aufgaben des Kunden betreffend, einschließlich des Einzugs der Mitgliedsbeiträge, auf die SunUp GmbH oder andere Dienstleister zu übertragen.
9. Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens übertragbar.
10. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
11. Die Nutzung der Einrichtung erfolgt durch Check-In mittels Fingerprint. Der Nutzer verpflichtet sich, vor Abschluss dieser Vereinbarung einen Fingerprint abzugeben, der dann ausschließlich als Zutrittskontrolle genutzt wird. Diese Daten werden für andere Zwecke nicht gespeichert.
12. Bei Schließung des Unternehmens ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag an ein angeschlossenes Studio mit dem gleichen SunUp Clubsystem zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Studio im Umkreis von 15 KM liegt (Luftlinie).
13. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.